Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beherbergungsleistungen und Veranstaltungen der „Pension Citynah Leipzig“ in der Zweinaundorfer Straße 18a, 04318 Leipzig

1. Geltungsbereich 

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften in der „Pension Citynah Leipzig“ in der Zweinaundorfer Straße 18a, 04318 Leipzig sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung.

1.3 Ersatzweise können im Einzelfall abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss 

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme und Unterzeichnung unseres Angebotes durch den Kunden zustande. Mit der Unterzeichnung des Angebotes sind auch unsere AGBs vom Kunden akzeptiert. Das unterzeichnete Angebot muss innerhalb der Ablauffrist durch den Kunden an uns übermittelt werden.

2.2 Ein Vertrag kommt auch formlos durch Angebot und Annahme per E-Mail oder telefonisch zustande. Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss per E-Mail oder Post eine Buchungsbestätigung.

3 Nichtraucherzimmer 

3.1 In allen Räumen der Pension ist das Rauchen ausdrücklich untersagt. Bei Missachtung dieser Hausordnung fallen für den Gast Kosten in Höhe von 198,00 € für die spezielle Endreinigung an. Auf dem Balkon unserer Ferienwohnung sowie im Außenbereich ist das Rauchen gestattet.

4. Zahlungsbedingungen, Anzahlung, Zahlungsverzug 

4.1 Die Zahlung ist nach Zugang der Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist und entsprechend den angegebenen Zahlungsbedingungen vom Kunden vorzunehmen. Die „Pension Citynah Leipzig“ ist bei Zahlungsverzug berechtigt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz zu verhängen.

4.2 Die Pension ist berechtigt den Gesamtbetrag oder einen Teilbetrag als Anzahlung im Voraus zu vereinbaren. Diese Anzahlung ist dann innerhalb der angegebenen Frist fällig. Kommt der Gast mit der Anzahlung in Verzug, so kann die „Pension Citynah Leipzig“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Der „Pension Citynah Leipzig“ bleibt es vorbehalten den Ausfall anderweitiger Vermietung dadurch als Schaden geltend zu machen.

4.3 Sofern keine Anzahlung verlangt wird ist der Gesamtbetrag in bar am Anreisetag zu entrichten. Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises hat der Gast keinen Anspruch auf Aushändigung der Schlüssel oder Erbringung von Leistungen durch uns.

5. Zimmerbezug & Räumung 

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, können die Zimmer und die Ferienwohnung am Anreisetag ab 14:00 Uhr bezogen werden und sind am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen.

5.2 Der Zimmerschlüssel ist bei Abreise in den dafür vorgesehenen Schlüsselkasten einzuwerfen oder dem Personal zu übergeben. Bei Verlust des Zimmerschlüssels behalten wir uns vor die Kosten für eine Neuanschaffung dem Gast in Rechnung zu stellen.

6. Gesetzliche Mehrwertsteuer 

6.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 % für Übernachtungsumsätze und 19 % für Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung zuzuordnen sind, mit ein.

7. Stornierungen, Stornogebühren (Rücktritt vom Beherbergungsvertrag) 

7.1 Eine Stornierung hat stets in Schriftform per E-Mail oder Post zu erfolgen und wird erst ab dem Zeitpunkt des Zuganges bei der „Pension Citynah Leipzig“ wirksam.

7.2 Bei Stornierung steht es der „Pension Citynah Leipzig“ frei den ihr entstandenen Schaden zu den nachstehenden Pauschalen bezogen auf den vereinbarten Gesamtbetrag dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen:

  • Ab Reservierung: 35%
  • Bis 30 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung: 58%
  • Bis 14 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung: 68%
  • Bis 7 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung: 80%
  • Bis 48 h vor Erbringung der jeweiligen Leistung: 90%

7.3 Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen ohne wirksame Stornierung nicht in Anspruch, ist der vereinbarte Gesamtbetrag für die angebotenen Leistungen dennoch in voller Höhe zu Zahlen.

7.4 Hinsichtlich der pauschalierten Rücktrittskosten bleibt dem Gast das Recht, uns einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen, unbenommen.

7.5 Der Gast hat grundsätzlich das Recht, für eine Buchung einen Dritten zu benennen, der seiner statt in die erfolgte Buchung bei uns eintritt. In diesem Fall haftet jedoch der Gast und der Dritte uns gegenüber für den vollständigen Ausgleich des Mietpreises als Gesamtschuldner.

8. Rücktritt der Pension 

8.1. Die „Pension Citynah Leipzig“ ist berechtigt, aus einem sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Folgende Gründe können für einen Rücktritt der Pension Citynah Leipzig in Betracht kommen:

8.1.1 Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich.

8.1.2 Wenn Reservierungen unter irreführenden oder falschen Angaben in der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden und die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Leistungserfüllung an den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.

8.3 Die „Pension Citynah Leipzig“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.4 Bei berechtigtem Rücktritt der „Pension Citynah Leipzig“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

9. Haftung 

9.1 Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind.

9.2 Macht der Gast Gebrauch von den Parkmöglichkeiten auf den Grundstücken der „Pension Citynah Leipzig“, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die „Pension Citynah Leipzig“ haftet nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Motoräder oder deren Inhalte sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegt.

9.3 Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der “Pension Citynah Leipzig ” für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

9.4 Treten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auf, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Sei-nerseits ist der Gast verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu be-heben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis eines Mangels Anzeige macht.

10. Gerichtstand 

Der Gerichtstand ist Leipzig.

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